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HV Schwenningen - Das Forum!
    > Party & Gerüchte
        > Kurz vor der Schikane - TT-Killer übel getackelt!
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Verfasser
Kommentar
govi 
Webmaster
Posts: 365
(7/7/02 18:56)


Kurz vor der Schikane - TT-Killer übel getackelt!
Einige werden glauben es gibt doch noch Gerechtigeit!

Mein 440 PS Toyota wurde grade eben kurz vor der berüchtigten Beetle-Michel-Schikane übel getackelt.

Wollt grad geschmeidig in den Trödlerparkplatz einbiegen um meine Cola von gestern zu zahlen (1,60 Euro!!) und war mir der drohenden Gefahr aus Müllers Parkplatz nicht bewusst. Ich sah N.'s Auto noch rausfahren, war aber völlig konsterniert und dachte die wird mich doch sehen. Tja, falsch gedacht und KAZONG! Wenigstens bin ich total unschuldig und den Airbag hats auch nicht ausgelöst. Ich glaub ich geh mich jetzt besaufen... Narri!

Bearbeitet von: govi  am: 7/7/02 7:01:15 pm
MM
Unregistered User
(7/7/02 20:03)


haha

Sohn Mannheims 
Berufs-Provokateur
Posts: 184
(7/7/02 23:21)


Re: Kurz vor der Schikane - TT-Killer übel getackelt!
du hasch´s halt schön. da wollt der müller wieder kohle von der versicherung abzocken...

govi 
Webmaster
Posts: 366
(7/7/02 23:24)


Re: Kurz vor der Schikane - TT-Killer übel getackelt!
da werd eher ich kohle von der versicherung abzocken. und gleich morgen geh ich zum doc grospitz, werd mir ein schleudertrauma attestieren lassen. und rückenschmerzen habe ich auch. und kopfweh wie blöde. vom schock ganz zu schweigen...

Doc Grospitz
Unregistered User
(8/7/02 12:17)


Attest
Partient: Frank (Schlotti) Schlotter:

Krankheitsbild: Schleudertrauma, angstauchter Rückenwirbel, traumatischer Schock

Bemerkungen: Zum Leidwesen des Patienten muss festgestellt werden, dass die oben genannten Symptome nicht aufgrund des böswillig verursachten Unfalls von Frau Müller entstanden sind. Vielmehr sind dies Anzeichen eines zu üblen Freitagabends.

Entstehung des Schleudertraumas: Hackedicht auf Barhocker eingeschlafen, Kopf vorneübergefallen, Schleudertrauma
Entstehung des angestauchten Rückenwirbels: In Folge des einschlafens von Barhocker gefallen
Entstehung des traumatischen Schocks: Beim aufwachen Heinz gesehen

Daher rate ich nicht Frau Müller anzuzeigen sondern Unwirt Heinz in Amerika auf etliche Millionen Schadensersatz zu verklagen. In seiner Spelunke wird nirgens darauf aufmerksam gemacht, dass es zu solch gefährlichen Unfällen kommen kann.

Gez. Quacksalber Grospitz

Versicherung
Unregistered User
(8/7/02 12:28)


Gutachten
Da N.B. schon länger auf der Starße stand ist sie als unschuldig anzusehen. Starfanzeige wird vielmehr gegen F.S. erlassen, da er mit nicht angepasster Geschwindigkeit um die Kurve fuhr. Beweise wurden Polizeitechnisch festgehalten und protokolliert. Als Beweismittel Nr.1 ist die Schramme an F.S.´s vorderer Stoßstange anzusehen. Er fuhr eindeutig auf Frau B.´s Auto auf.

Die AnwaltsTeam
Unregistered User
(8/7/02 12:39)


kazong
Einspruch Euer Ehren! Frau Müller ist bekanntlich eine Frau und hat als solche automatisch Schuld falls es zu einer Kollision mit einem von einem männlichen Verkehrsteilnehmer gesteuerten Objekt kommt! Ausserdem können wir aufgrund von mehreren Augenzeugen belegen das unser geschätzter Mandant zum Zeitpunkt der Kollision mit Frau Müller-Benzing 0,0 Stundenkilometer schnell fuhr. Unser Mandant ist unschuldig, sein Gewissen ist rein!

govi 
Webmaster
Posts: 367
(8/7/02 12:54)


Re: kazong
Hohes Gericht, Ich bin unschuldig! Seit Jahren parke ich unfallfrei im Trödler ein, nicht die kleinste Schramme habe ich in 10jähriger Fahrpraxis ins Auto gefahren. Wer mich kennt weiß meinen gediegenen und entspannten Fahrstil zu schätzen. Bereits mehrfach wurde ich als "Kavalier der Strasse" ausgezeichnet und mein Punktekonto in Flensburg steht seit bestandener Fahrprüfung Anfang der Neunziger Jahre auf NULL Punkte.

Jetzt der krasse Gegensatz, die Unfallverursacherin. Im ganzen Landkreis berüchtigt für aggressives Fahrverhalten, erst seit kurzer Zeit den Führerschein und in Flensburg schon mehr Punkte als der FC Bayern am Ende der Saison. Hat alleine in den letzten Tagen DIVERSE Blechkontakte mit Anwohnern der Mutzenbühlstrasse gehabt. Fazit: Mit der Fahrerlaubnis völlig überfordert und deshalb für schuldig zu sprechen - im Sinne der Anklage!

Scharfrichter
Unregistered User
(8/7/02 13:06)


Urteil im Namen der Trödler-Gemeinde
N.B. ist folgender Vergehen für schuldig zu sprechen:

1. Frau mit Führerschein kann nicht gutgehen
2. Unfallflucht
3. Freundin des exBuccakings
4. Vielmännerei
5. Angehörige eines Narrenvereines
6. ständige Besucherin eines zwilichtigen Lokales in VS
7. wahrscheinlich noch viel mehr Schandtaten

Bei so vielen Vergehen fällt die ordnungsgemäße Urteilsfindung natürlich sehr schwer. Eine Bewährungsstrafe kommt leider auch nicht mehr in Frage.
Deshalb: 3 Monate Vereinsheim putzen (3 x wöchentlich)

Richterin Barbara Salesch
Unregistered User
(8/7/02 13:12)


Unfall
Die Auswertung der Blutprobe, die wir von Herrn Frank Schlotter Vorliegen haben, ergibt einen Pegel von 0.956 0/00!! Somit ist Fahruntüchtigkeit gegeben und dem Beschuldigten wird gemäß StVO die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen. Da sich der Unfall aber mit einer Frau ereignete ist die Strafe umzukehren und Die Unfallverursacherin mit einer lebenslangen Fahrsperre zu bestrafen. Es kann keine Berufung eingelegt werden. Das Urteil ist daamit rechtskräftig.

MM
Unregistered User
(8/7/02 13:54)


ich lach mich weg
Quote:
4. Vielmännerei


Ben Matlock
Unregistered User
(8/7/02 15:13)


Einspruch
Hohes Gericht,
Die Untersuchungsergebnisse auf die Alkoholwerte Blut meines Mandanten können definitv nicht vomeinem Mandanten stammen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass mein Mandant entweder vollkommen nüchtern Auto fährt, oder volltrunken, das heißt mit einem Blutalkoholwert über 1,8 Promille. Damit würde mein Mandant allerdings nur eine Teilschuld von 10 Prozent treffen, da er in so einem Zustand nur bedingt schuldfähig gewesen wäre. Die Uhrzeit des Vorfalles lässt allerdings darauf schließen, dass mein Mandant nüchtern war. Denn auch das haben die vergangenen Jahre gezeigt: Der Zustand des Betrunken-Seins stellt sich bei meinem Mandanten nie vor 0 Uhr des nachts ein. Deshalb darf dieser Test nicht als Beweismittel akzeptiert werden.

Richterin Barbara Salesch
Unregistered User
(8/7/02 15:16)


Einspruch
Stattgegeben! Der Test wird nicht als Beweismittel anerkannt.

Ohrenzeuge
Unregistered User
(8/7/02 16:15)


...
Der Angeklagte hat kam angeblich gerade vom Joggen und und seine Rechnung vom Vortag im Trödler (1,60 Euro für die Cola) lässt nur einen Schluß zu: F.S. war stocknüchtern während man bei N.B davon ausgehen kann dass Alkohol im Blut war. Denn wer mit Marc H. und Thomas M. unter einem Dach wohnt der inhaliert zwangsläufig die Ausdünstungen diser beiden Herren. Deshalb erbitte ich das Gericht auch gegen N.B.'s Mitbewohner Anklage zu erheben!

Richterin Barbara Salesch
Unregistered User
(8/7/02 16:28)


Mitbewohner
Abgelehnt. Sie wohnt freiwillig in diesem Haus und weiß ob dieser Gefahr. Bei der Urteilsbegründung wird dies sogar straferschwerend hinzukommen.Vielen Dank Herr Zeuge für diese Mitteilung. Auf Vereidigung wird beiderseits verzichtet. Sie sind entlassen.

-Tja Frau Müller das sieht im Moment gar nicht gut für Sie aus. wollen Sie nicht doch ein Geständnis ablegen, bevor ich den nächsten Zeugen Olivier hereinbitte?

Silas der Syrische Sittenstrolch
Unregistered User
(8/7/02 16:43)


...

Richter ALexander Hold
Unregistered User
(8/7/02 16:44)


.
Ruhe im Gerichtssaal!! Sonst lasse ich den Saal räumen!

Richterin Barbara Salesch
Unregistered User
(8/7/02 16:52)


re
Da sind wir uns ja mal einig, Herr Kollege.

Richterin Barbara Salesch
Unregistered User
(8/7/02 17:02)


Zeugen
So, da sie nichts sagen wollen, bitte ich nun den Zeugen Olivier in den Saal...

Olivier
Unregistered User
(8/7/02 17:04)


ähem
Da bin ich, was gibts denn? ich hab nichts gesehen, ich war anderweitig beschäftigt. Darf ich wieder gehen? Tschüühhhhhhüüüsss!

govi
Brainijeck
Posts: 2115
(28/9/06 12:42)


Re: ähem
schubs

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